| Treffen: | 25.04.2008 |
|---|---|
| Status: | Antrag von Kevin und Ada |
| Abstimmungsergebnis | Noch offen |
Einfügen eines Abschnittes §6.7 c in die Satzung: Bei den Wahlen ist eine schriftliche Kandidatur im Voraus erwünscht. Schriftlich eingereichte Kandidaturen werden bei Nicht-Rücknahme verbindlich in den Wahlgang aufgenommen. Bei Abwesenheit während der Wahl muss - sofern möglich - eine schriftliche Kandidatur bis vor Beginn der Wahlsitzung vorliegen, mindestens aber eine klare Wunschäußerung zur Kandidatur (z.B. durch Anruf, SMS etc.). Die Grüne Jugend sieht sich nicht verpflichtet, ungenauen Willensbekundungen nachzugehen. Während der Wahlsitzung sind spontane Kandidaturen von Mitgliedern erlaubt wie erwünscht.
Von Ada und Kevin
Änderung von:
Bei Abwesenheit während der Wahl muss - sofern möglich - eine schriftliche Kandidatur bis vor Beginn der Wahlsitzung vorliegen, mindestens aber eine klare Wunschäußerung zur Kandidatur (z.B. durch Anruf, SMS etc.). Die Grüne Jugend sieht sich nicht verpflichtet, ungenauen Willensbekundungen nachzugehen.
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Bei Abwesenheit während der Wahl muss eine Kandidatur per Post, Email oder SMS bis vor Beginn der Wahlsitzung vorliegen. Sollte dies aus zeitlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein, ist eine ebenfalls durch einen Anruf bei einem Vorstandsmitglied möglich. Es ist nicht möglich, die Kandidatur in Abwesenheit mit Bedingungen bezüglich der Kandidatenlage zu versehen. — Patrick 2008/04/08 22:04