Satzungänderungsantrag: „Wahlverfahren“ für die Sitzung am 25.04.2008

Treffen: 25.04.2008
Status: Antrag von Kevin und Ada
Abstimmungsergebnis Noch offen

Einfügen eines Abschnittes §6.7 c in die Satzung: Bei den Wahlen ist eine schriftliche Kandidatur im Voraus erwünscht. Schriftlich eingereichte Kandidaturen werden bei Nicht-Rücknahme verbindlich in den Wahlgang aufgenommen. Bei Abwesenheit während der Wahl muss - sofern möglich - eine schriftliche Kandidatur bis vor Beginn der Wahlsitzung vorliegen, mindestens aber eine klare Wunschäußerung zur Kandidatur (z.B. durch Anruf, SMS etc.). Die Grüne Jugend sieht sich nicht verpflichtet, ungenauen Willensbekundungen nachzugehen. Während der Wahlsitzung sind spontane Kandidaturen von Mitgliedern erlaubt wie erwünscht.

Von Ada und Kevin

Änderungsanträge

Abwesenheitsregel

Änderung von:
Bei Abwesenheit während der Wahl muss - sofern möglich - eine schriftliche Kandidatur bis vor Beginn der Wahlsitzung vorliegen, mindestens aber eine klare Wunschäußerung zur Kandidatur (z.B. durch Anruf, SMS etc.). Die Grüne Jugend sieht sich nicht verpflichtet, ungenauen Willensbekundungen nachzugehen.
in
Bei Abwesenheit während der Wahl muss eine Kandidatur per Post, Email oder SMS bis vor Beginn der Wahlsitzung vorliegen. Sollte dies aus zeitlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein, ist eine ebenfalls durch einen Anruf bei einem Vorstandsmitglied möglich. Es ist nicht möglich, die Kandidatur in Abwesenheit mit Bedingungen bezüglich der Kandidatenlage zu versehen.Patrick 2008/04/08 22:04

 
dokumente/beschluesse/satzungsaenderung_zum_wahlverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2008/04/08 23:23 von patrick
 
Recent changes RSS feed Creative Commons License Donate Powered by PHP Valid XHTML 1.0 Valid CSS Driven by DokuWiki